Amazon, Google, Meta, Microsoft, Apple: Fünf Unternehmen kontrollieren große Teile der digitalen Infrastruktur, auf der Milliarden Menschen arbeiten, einkaufen und kommunizieren. Das ist kein Betriebsunfall des Kapitalismus. Es ist das absehbare Ergebnis einer Marktlogik, die unter bestimmten Bedingungen zur Konzentration drängt – ganz ohne dass jemand dafür Regeln brechen müsste.
Den Punkt verfehlen die meisten Debatten: Marktbeherrschung entsteht in digitalen Märkten nicht trotz des Wettbewerbs, sondern durch ihn. Wer das größte Netzwerk, die niedrigsten Grenzkosten und die meisten Daten hat, gewinnt Kunden. Völlig legitim. Kritisch wird es erst an der Stelle, an der eine einmal gewonnene Position dazu benutzt wird, den nächsten Wettbewerb gar nicht mehr stattfinden zu lassen.
Genau an dieser Grenze arbeiten die Kartellbehörden. Und sie haben in den vergangenen zwei Jahren Entscheidungen getroffen, an denen sich sehr genau ablesen lässt, wo sie diese Grenze ziehen.
Auf einen Blick
- 500 Millionen Euro gegen Apple, 200 Millionen Euro gegen Meta: Die Europäische Kommission verhängte am 23. April 2025 die ersten Bußgelder überhaupt nach dem Digital Markets Act.
- 2,95 Milliarden Euro: Diese Geldbuße setzte die Kommission am 8. September 2025 gegen Google fest, weil der Konzern nach ihren Feststellungen im Werbegeschäft die eigene Handelsplattform AdX bevorzugt hatte.
- Bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sieht der DMA als Bußgeldrahmen vor, im Wiederholungsfall bis zu 20 Prozent.
- Rund 870 Zusammenschlüsse prüfte das Bundeskartellamt laut seinem Jahresbericht 2024/25 allein im Jahr 2024. Google, Amazon, Apple und Microsoft unterliegen zudem der verschärften Missbrauchsaufsicht nach § 19a GWB.
- Von rund 19 auf etwa 14 Prozent ist der Anteil der 100 größten Unternehmen an der deutschen Wertschöpfung laut dem Top-100-Panel der Monopolkommission langfristig gesunken.
Netzwerkeffekte: warum der Gewinner weiter gewinnt
Der Mechanismus ist unspektakulär und deshalb so wirksam. Ein Netzwerk wird für jeden einzelnen Nutzer wertvoller, je mehr andere es benutzen. Ein Marktplatz mit vielen Käufern zieht Verkäufer an, und die Verkäufer ziehen wieder Käufer an. Ein Betriebssystem mit vielen Apps zieht Entwickler an, und die Entwickler ziehen wieder Nutzer an. Der Vorsprung wächst also nicht linear mit der Leistung, sondern mit der bereits erreichten Größe.
Dazu kommt die Kostenstruktur. Eine weitere Suchanfrage, ein weiterer Account, eine weitere Softwarekopie kostet praktisch nichts. Wer die Fixkosten einmal gestemmt hat, kann jeden zusätzlichen Nutzer günstiger bedienen als jeder Neueinsteiger, der bei null anfängt. Und wer Daten aus Milliarden Interaktionen hat, verbessert sein Produkt schneller als jemand, der diese Daten nicht hat. Drei sich verstärkende Schleifen, alle völlig marktkonform.
Wie stark das durchschlägt, hat das US-Verfahren gegen Google gezeigt. Das Gericht stellte im August 2024 fest, dass Google bei der allgemeinen Websuche in den USA einen Anteil von knapp 90 Prozent hält – auf Mobilgeräten sogar rund 95 Prozent. Zur Sprache kam dabei auch, dass Google im Jahr 2021 rund 26 Milliarden US-Dollar dafür ausgab, auf fremden Geräten und Browsern als Standardsuchmaschine voreingestellt zu sein. Nicht das Produkt allein sicherte die Position, sondern der Zugriff auf die Voreinstellung.
Was die Behörden tatsächlich entschieden haben
Die Europäische Union hat mit dem Digital Markets Act den Ansatz gewechselt. Statt jahrelang zu prüfen, ob ein Verhalten missbräuchlich war, schreibt der DMA sogenannten Torwächtern von vornherein vor, was sie dürfen und was nicht. Am 23. April 2025 wurden die ersten Bußgelder nach dieser Verordnung festgesetzt: 500 Millionen Euro gegen Apple, weil App-Entwickler nach Feststellung der Kommission nicht frei auf Angebote außerhalb des App Stores hinweisen konnten, und 200 Millionen Euro gegen Meta wegen des Modells, bei dem Nutzer entweder in die Zusammenführung ihrer Daten einwilligen oder für eine werbefreie Version zahlen sollten.
Am 8. September 2025 folgte eine Geldbuße von 2,95 Milliarden Euro gegen Google. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der Konzern seit mindestens 2014 die eigene Werbebörse AdX gegenüber konkurrierenden Handelsplätzen bevorzugt hat. In den USA entschied das zuständige Gericht im September 2025 über die Konsequenzen aus dem Suchmaschinenverfahren: eine Zerschlagung, also eine erzwungene Abtrennung von Chrome oder Android, lehnte es ab. Stattdessen muss Google bestimmte Suchdaten mit Wettbewerbern teilen und darf keine exklusiven Verbreitungsvereinbarungen mehr schließen. Zahlungen für Voreinstellungen bleiben erlaubt.
Das ist die eigentliche Lehre: Behörden zerschlagen kaum noch. Sie greifen in die Schnittstellen ein – in Voreinstellungen, Datenzugänge und Auktionsregeln.
Deutschland: § 19a GWB, das schärfste Instrument, das kaum jemand kennt
Deutschland hat 2021 einen eigenen Weg eingeschlagen. § 19a GWB erlaubt es dem Bundeskartellamt, einem Unternehmen eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ zu bescheinigen und ihm anschließend bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen, ohne für jeden Einzelfall eine Marktbeherrschung nachweisen zu müssen. Google, Amazon und Apple wurden so eingestuft, für Microsoft stellte die Behörde die Bedeutung im September 2024 fest.
Daneben läuft das ganz normale Geschäft: Laut Jahresbericht 2024/25 prüfte das Bundeskartellamt im Jahr 2024 rund 870 Zusammenschlüsse, neun davon in einem vertieften Hauptprüfverfahren. Im ersten Halbjahr 2025 untersagte es unter anderem den Erwerb von Vion-Schlachtbetrieben durch Tönnies und die Fusion der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim. Wer wissen will, wann Marktmacht für eine Volkswirtschaft wirklich gefährlich wird, findet dort die ökonomische Einordnung dieser Schwelle.
Die unbequeme Gegenthese
Die Erzählung von der immer weiter fortschreitenden Konzentration lässt sich mit deutschen Daten nicht flächendeckend belegen. Das Top-100-Panel der Monopolkommission zeigt, dass der Anteil der 100 größten Unternehmen an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung in Deutschland langfristig von rund 19 auf etwa 14 Prozent gefallen ist. Konzentration ist ein Problem bestimmter Märkte, nicht der gesamten Volkswirtschaft.
Das 26. Hauptgutachten der Monopolkommission vom 9. Juli 2026 legt den Finger auf eine andere Wunde: Bei den 100 größten Industrieunternehmen sank der im Inland erwirtschaftete Anteil der Wertschöpfung von 57 Prozent im Jahr 2008 auf 40 Prozent im Jahr 2024. Die Kommission spricht mit Blick auf die Verbreitung künstlicher Intelligenz in der deutschen Industrie von einem Transformationsversagen und empfiehlt offene Märkte statt Branchensubventionen. Wer die Debatte darüber verfolgt, wo künstliche Intelligenz wirtschaftlich liefert und wo sie Hype bleibt, erkennt hier dasselbe Muster: Nicht die Technologie fehlt, sondern der Druck, sie einzusetzen.
Was das für dich als Gründer heißt
Die praktische Konsequenz ist unromantisch. In einem Markt mit starken Netzwerkeffekten gewinnt selten das bessere Produkt, sondern das Produkt, das zuerst die kritische Masse erreicht. Wenn du in einen solchen Markt gehst und nicht der Erste bist, kaufst du dir einen Wettlauf, den du mit Kapital finanzieren musst, das du meistens nicht hast. Deshalb ist die Frage, ob du dein Wachstum aus eigener Kraft oder mit Wagniskapital finanzierst, in Plattformmärkten keine Stilfrage, sondern eine Existenzfrage.
Es gibt zwei Positionen, die funktionieren. Die erste: Du baust in einer Nische, die für einen Konzern zu klein ist, um sie ernsthaft anzugreifen, und lebst dort mit hoher Marge. Die zweite: Du baust an einer Stelle, an der du für einen der Großen ein sinnvoller Zukauf bist. Beides ist eine legitime Strategie, aber es sind gegensätzliche Strategien, und sie verlangen unterschiedliche Kapitalstrukturen. Wie sich der Rahmen dafür gerade verschiebt, zeigt die Entwicklung, nach der deutsche Investoren mehr Geld auf weniger Wetten verteilen.
Und es gibt eine dritte Position, die neu ist: Der DMA zwingt Torwächter dazu, Schnittstellen zu öffnen, alternative Bezahlwege zuzulassen und Daten herauszugeben. Das schafft Geschäftsmodelle, die vor 2024 rechtlich nicht möglich waren. Wer die Verpflichtungen der Verordnung liest wie eine Produkt-Roadmap, findet dort Lücken.
Drei Fragen, bevor du in einen Plattformmarkt gehst
- Wird mein Produkt wertvoller, je mehr Leute es nutzen? Wenn ja, ist Geschwindigkeit wichtiger als Perfektion – und du brauchst einen Plan für die Finanzierung dieser Geschwindigkeit.
- Bin ich abhängig von einer Voreinstellung, die mir jemand anders setzt? App Store, Suchergebnis, Feed-Algorithmus. Wer über eine fremde Voreinstellung wächst, hat kein eigenes Wachstum, sondern eine geliehene Reichweite. Wie schnell sich das ändern kann, zeigt die Diskussion darüber, welchen Einfluss Plattform-Algorithmen inzwischen auf öffentliche Debatten haben.
- Verkaufe ich am Ende an einen der Großen? Wenn das dein Plan ist, sag es deinen Investoren früh. Zusammenschlüsse in der Digitalwirtschaft werden von Bundeskartellamt und Kommission heute deutlich genauer geprüft als noch vor fünf Jahren, und ein Exit, der an der Fusionskontrolle scheitert, ist kein Exit.
Notier dir die Antworten auf diese drei Fragen in einem Satz pro Frage und leg sie neben deinen Finanzplan. Wenn die Antworten und der Plan sich widersprechen, ist der Plan falsch.
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