Die EU-Kommission hat Google im Juli 2026 die höchste Strafe verhängt, die es nach dem Digital Markets Act je gab: 890 Millionen Euro. Vier Monate zuvor hatte bereits ein Berliner Gericht den Konzern zu 465 Millionen Euro Schadensersatz an ein deutsches Vergleichsportal verurteilt. Wer als Gründer auf Google, Apple oder Amazon als Vertriebskanal angewiesen ist, sollte beide Urteile lesen wie eine Bilanz – nicht wie eine Randnotiz.
Am 23. Juli 2026 verhängte die EU-Kommission gegen Google zwei Bußgelder von zusammen 890 Millionen Euro. 460 Millionen Euro davon, weil der Konzern eigene Dienste – Shopping, Hotels, Flüge – in der Google-Suche systematisch bevorzugt platzierte, ein Verhalten, das Wettbewerbsjuristen „Self-Preferencing“ nennen, die Bevorzugung eigener Angebote in eigenen Vertriebskanälen. Weitere 430 Millionen Euro, weil Google App-Entwicklern im Play Store untersagte, Nutzer aktiv auf günstigere Zahlungswege außerhalb der Plattform hinzuweisen – „Anti-Steering“, das Verbot, Kunden zu alternativen Kaufkanälen zu lenken. Das geht aus der offiziellen Mitteilung der EU-Kommission vom 23. Juli 2026 hervor. Es ist die erste Sanktion überhaupt nach dem Digital Markets Act, kurz DMA, dem 2024 in Kraft getretenen EU-Gesetz, das die größten Plattformen als „Gatekeeper“ einstuft – als Torwächter, die den Marktzugang für andere kontrollieren – und ihnen bestimmte Praktiken schlicht verbietet, ohne dass die Behörde erst Marktmacht beweisen muss wie im klassischen Kartellrecht. Google hat 60 Tage Zeit, beide Verstöße abzustellen. Sonst drohen Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Tagesumsatzes – nicht des Jahresgewinns, des Tagesumsatzes.
Auf einen Blick
- 890 Mio. € — EU-Bußgeld gegen Google, erster Verstoß gegen den Digital Markets Act (23.07.2026)
- 465 Mio. € — Schadensersatz an idealo, Landgericht Berlin II (Urteil vom 13.11.2025)
- >10 Mrd. € — Googles kumulierte Kartellstrafen in der EU seit 2017
- 60 Tage — Frist zur Abstellung, danach Zwangsgeld bis 5 % des weltweiten Tagesumsatzes
- 17,6 % — geschätzter Rückgang der Klicks von Google-Anzeigen zu europäischen Hotelseiten seit DMA-Auflagen laut ICLE
Quellen: Digital Markets Act-Portal der EU-Kommission (23.07.2026), Kluwer Competition Law Blog zum Urteil des Landgerichts Berlin II (13.11.2025), International Center for Law & Economics (ICLE), Stand: August 2026.
Der zweite Schlag kam aus Berlin
Die Brüsseler Strafe war nicht der erste Rückschlag für Google in diesem Jahr. Am 13. November 2025 hatte das Landgericht Berlin II entschieden, dass Google dem Preisvergleichsportal idealo – gegründet in Berlin, heute Teil von Axel Springer – 465 Millionen Euro Schadensersatz zahlen muss, dokumentiert vom Kluwer Competition Law Blog. Grundlage war eine ältere EU-Entscheidung: Bereits 2017 hatte die Kommission Google mit 2,42 Milliarden Euro belegt, weil der Konzern über Jahre den eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping in der Suche bevorzugt hatte. idealo nutzte diese Feststellung, um in Deutschland auf Schadensersatz zu klagen – gefordert waren zunächst 500 Millionen, zuletzt bis zu 3,3 Milliarden Euro. Das Berliner Urteil gilt als der höchste Schadensersatz, den ein deutsches Gericht je in einem Kartellverfahren zugesprochen hat.
Zwei Verfahren, zwei Länder, ein Muster. Wer eine Plattform betreibt, über die andere Unternehmen ihre Kunden erreichen, hat einen Anreiz, sich selbst zu bevorzugen. Das ist ökonomisch banal. Neu ist, dass Gerichte und Behörden inzwischen bereit sind, dafür Rechnungen zu schreiben, die im dreistelligen Millionenbereich liegen.
Ein Burggraben ist kein Geschäftsmodell für sich
Wer Kapital langfristig anlegt, kennt das Bild vom „Moat“ – dem Burggraben, der ein gutes Geschäft vor Wettbewerbern schützt. Google, Apple und Amazon haben drei der breitesten Burggräben, die die Wirtschaftsgeschichte kennt: Netzwerkeffekte, Vertriebsmacht, Datenvorsprung. Die Frage, die der DMA aufwirft, ist keine moralische, sondern eine ökonomische: Wird ein Burggraben zur Waffe, sobald sein Besitzer ihn nutzt, um angrenzende Märkte zu erobern, in denen er selbst nur ein Anbieter unter vielen ist? Genau das wirft die EU-Kommission Google vor – nicht, dass die Google-Suche gut ist, sondern dass sie ihre eigene Stärke in der Suche nutzt, um im Preisvergleich, im Buchungsgeschäft und im App-Vertrieb zu gewinnen, wo sie eigentlich nur ein Wettbewerber unter anderen sein sollte.
„Die besten Produkte sollten sich durchsetzen, weil sie besser sind – nicht weil sie demjenigen gehören, der die Suchmaschine betreibt.“
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, in der offiziellen Mitteilung zum DMA-Bußgeld, 23.07.2026
Gegenperspektive: Bricht Regulierung überhaupt etwas?
Nicht jeder hält den DMA für ein Erfolgsmodell. Dirk Auer, Direktor für Wettbewerbspolitik am International Center for Law & Economics (ICLE), hält der Kommission einen inneren Widerspruch vor: Sie habe Google mit fast einer Milliarde Euro bestraft und dem Konzern im selben Verfahren erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung bescheinigt. Nach ICLE-Schätzungen sind die Klicks von Google-Anzeigen zu europäischen Hotelseiten seit den DMA-Auflagen um rund 17,6 Prozent gesunken, Direktbuchungen um bis zu 30 Prozent. Auer verweist zudem darauf, dass Google Gemini und Metas Threads ihren Marktstart in der EU um Monate verschoben haben – aus Unsicherheit darüber, welche Funktionen mit dem DMA vereinbar sind. Sein Fazit: Regulierung, die neue Unsicherheit erzeugt, kann Innovation stärker bremsen als die Marktmacht, die sie eigentlich adressieren soll. Das ist kein Randargument. Es ist der Kern der Debatte, ob der DMA Wettbewerb schafft oder nur Kosten verschiebt – von den Plattformen zu den Nutzern, in Form von schlechteren Produkten oder späteren Markteinführungen.
Was für Gründer in Deutschland konkret zählt
Für die meisten deutschen Gründer ist das kein abstraktes Brüsseler Thema, sondern eine Zahl in der eigenen Gewinn- und Verlustrechnung. Wer eine App über den Play Store vertreibt, zahlt Google bislang 15 bis 30 Prozent auf digitale Käufe. Das Anti-Steering-Verbot, für das Google jetzt büßt, betraf genau die Praxis, Entwicklern das Bewerben günstigerer Zahlungswege außerhalb der Plattform zu erschweren – etwa durch Warnbildschirme, die Nutzer von externen Links abschreckten. Die Kommission verlangt jetzt, dass diese Reibung binnen 60 Tagen verschwindet. Für ein Berliner SaaS- oder App-Team heißt das konkret: Wer Nutzer künftig sauber auf eine externe Stripe- oder Mollie-Zahlungsseite leitet, umgeht die Plattformgebühr – vorausgesetzt, Google setzt die Auflage tatsächlich um und nicht nur auf dem Papier. Das Bundeskartellamt beobachtet das parallel über die eigene „digitale Vorabkontrolle“ nach Paragraf 19a GWB, mit laufenden Verfahren gegen Google, Meta, Apple, Amazon und Microsoft, zuletzt mit konkreten Zugeständnissen bei Apples App-Tracking-Regeln und Googles News Showcase (Stand: August 2026). Wer als Gründer auf einer dieser Plattformen aufbaut, sollte diese Verfahren nicht ignorieren – sie verschieben real, wie viel Marge am Ende beim eigenen Unternehmen bleibt.
Ausblick
Ein Bußgeld stürzt keinen Burggraben ein. 890 Millionen Euro sind für einen Konzern mit einer Marktkapitalisierung im zweistelligen Billionenbereich eine Zeile in der Bilanz, keine Existenzfrage. Was sich tatsächlich ändert, ist langsamer und schwerer zu beziffern: die Kosten, mit denen eine Plattform rechnen muss, wenn sie ihre Marktmacht in Nachbarmärkte trägt. Diese Kosten steigen – durch EU-Bußgelder, durch nationale Schadensersatzklagen wie die von idealo, durch parallele Verfahren des Bundeskartellamts. Ob das am Ende zu echtem Wettbewerb führt oder nur zu höheren Compliance-Ausgaben bei gleichbleibender Marktstruktur, wird sich erst in den kommenden 60 Tagen zeigen, wenn Google seine Suchergebnisse und Play-Store-Regeln tatsächlich ändern muss. Für Gründer, die auf diesen Plattformen aufbauen, lohnt sich in der Zwischenzeit ein nüchterner Blick auf die eigene Abhängigkeit – nicht aus Prinzip, sondern weil jede Marge, die eine Plattform heute einbehält, morgen Verhandlungsmasse sein könnte. Wie sich Marktmacht überhaupt aufbaut, bevor sie zum Regulierungsfall wird, zeigt der VentureView-Beitrag zur Entstehung von Marktmacht.
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