Marktmacht entsteht selten über Nacht. Sie wächst aus Größenvorteilen, Netzwerken und Daten – bis aus Vorsprung Verriegelung wird. Das neue Hauptgutachten der Monopolkommission zeigt, wo Deutschland auf diesem Weg steht. Und die Fälle Apple, Meta und der deutsche Lebensmittelhandel zeigen, an welchem Punkt Größe kippt.
Auf einen Blick
- Inlandsanteil der Wertschöpfung der 100 größten Industrieunternehmen: von 57 Prozent (2008) auf 40 Prozent (2024) gefallen
- Mehr als 85 Prozent des Umsatzes im deutschen Lebensmitteleinzelhandel entfallen auf vier Händlergruppen
- Erste Bußgelder unter dem Digital Markets Act (23. April 2025): 500 Mio. Euro gegen Apple, 200 Mio. Euro gegen Meta
- Fünf Konzerne stehen unter Sonderaufsicht nach § 19a GWB: Alphabet, Amazon, Apple, Meta, Microsoft – für Amazon und Apple höchstrichterlich bestätigt
- Stromkosten: im Branchenschnitt 2,29 Prozent der Vorleistungen, in energieintensiven Branchen über 15 Prozent
Quellen: Monopolkommission, 26. Hauptgutachten (Juli 2026); Bundeskartellamt (Stand: Februar 2026); EU-Kommission (April 2025).
Am 9. Juli 2026 übergab Tomaso Duso dem Bundeswirtschaftsministerium das 26. Hauptgutachten der Monopolkommission. Der Titel klingt technisch: „Wettbewerb 2026: Für eine wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik“. Der Befund ist es nicht. Das unabhängige Beratergremium der Bundesregierung beschreibt eine Wirtschaft, die an zwei Fronten zugleich unter Druck steht. Deutschlands größte Industrieunternehmen verlagern Wertschöpfung ins Ausland – ihr Inlandsanteil fiel laut dem Gutachten von 57 Prozent im Jahr 2008 auf 40 Prozent im Jahr 2024. Zugleich wächst in digitalen Märkten die Abhängigkeit von wenigen Anbietern. Beides hat denselben Kern: Marktmacht. Wer beurteilen will, ob sie gefährlich ist, muss zuerst verstehen, wie sie entsteht.
Wie Marktmacht entsteht: Skalen, Netzwerke, Daten
Der klassische Weg führt über Skaleneffekte. Wer hohe Fixkosten auf viele Einheiten verteilt, produziert günstiger als jeder Neueinsteiger. So entstand die Struktur des deutschen Lebensmitteleinzelhandels: Auf Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland entfallen laut Jahresbericht des Bundeskartellamts mehr als 85 Prozent des Umsatzes – dokumentiert unter anderem vom ZDF. Kein Anbieter hat diesen Markt erobert. Er ist über Jahrzehnte zusammengewachsen, Übernahme für Übernahme, weil Größe im Einkauf bessere Konditionen erzwingt.
Der zweite Weg sind Netzwerkeffekte: Eine Plattform wird wertvoller, je mehr Nutzer sie hat – und zieht dadurch noch mehr Nutzer an. Der dritte Weg ist der jüngste. Wer mehr Nutzungsdaten besitzt, baut das bessere Produkt, das wiederum mehr Daten erzeugt. In digitalen Märkten greifen alle drei Mechanismen gleichzeitig. Genau deshalb hat der Gesetzgeber dort nachgeschärft: Das Bundeskartellamt stellte seit 2021 bei fünf Konzernen – Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft – eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ nach § 19a GWB fest. Für Amazon und Apple hat der Bundesgerichtshof diese Einstufung bestätigt (Stand: Februar 2026).
Wichtig ist die Reihenfolge des Arguments. Keiner dieser Wege ist verwerflich. Skalen senken Preise, Netzwerke stiften Nutzen, Daten verbessern Produkte. Marktmacht ist zunächst die Belohnung dafür, etwas besser gemacht zu haben als andere.
Der Kipppunkt: wenn Macht Märkte verschließt
Gefährlich wird sie an einem präzise benennbaren Punkt: wenn sie nicht mehr aus besserer Leistung besteht, sondern aus der Fähigkeit, anderen den Zutritt zu versperren. Die ersten Bußgelder unter dem Digital Markets Act zeigen, wie das konkret aussieht. Am 23. April 2025 verhängte die EU-Kommission 500 Millionen Euro gegen Apple – wegen Verstoßes gegen das Anti-Steering-Verbot, also die Pflicht, App-Entwicklern Links zu Kaufwegen außerhalb des App Stores zu erlauben. Meta zahlte 200 Millionen Euro, weil sein „Consent or Pay“-Modell – bezahlen oder in Datennutzung einwilligen – Nutzern keine echte Wahl ließ.
Beide Fälle folgen demselben Muster. Sanktioniert wurde nicht die Größe, sondern die Verriegelung. Apple wurde nicht bestraft, weil der App Store erfolgreich ist – sondern weil Entwickler ihren Kunden nicht einmal sagen durften, dass es günstigere Wege gibt. Gefährlich ist nicht das große Unternehmen. Gefährlich ist der Markt, in den niemand mehr eintreten kann.
Die Monopolkommission zieht daraus eine Konsequenz, die in Berlin unbequem ist: Sie empfiehlt als erste Maßnahme die konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und des Digital Markets Act – vor jeder neuen Subvention.
„Die Probleme der deutschen Industrie lassen sich nicht mit immer neuen Einzelmaßnahmen lösen. Viele staatliche Eingriffe sind teuer und oft wirkungslos. Stattdessen braucht es harten Wettbewerb und Rahmenbedingungen, die Innovation ermöglichen.“
Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission, zur Vorstellung des Hauptgutachtens im Juli 2026, dokumentiert von ecomento.de
Die Gegenposition: Konzentration als Preis der Effizienz
Diese Sicht hat ernstzunehmende Gegner. Peter Thiel vertritt seit „Zero to One“ öffentlich die Position, dass erst Monopolgewinne langfristige Innovation finanzieren – wer im vollkommenen Wettbewerb um Margen kämpft, hat kein Kapital für Forschung. Auch empirisch ist das Bild nicht eindeutig. Dass die 100 größten deutschen Industrieunternehmen ihren Inlandsanteil der Wertschöpfung binnen 16 Jahren von 57 auf 40 Prozent reduziert haben, ist kein Beleg bequemer Herrschaft über verschlossene Märkte. Es zeigt eher, wie hart der globale Standortwettbewerb geworden ist. Und die im europäischen Vergleich niedrigen Discounter-Preise deutscher Haushalte sind auch ein Ergebnis der Skalen von Aldi und Lidl.
Das Argument trägt weit. Aber nur bis zu einer Grenze: Effizienz durch Größe bleibt unbedenklich, solange der Markt bestreitbar ist – solange ein Neueinsteiger mit besserem Angebot real eine Chance hat. Thiels Monopol finanziert Innovation nur, solange die Angst vor dem Herausforderer nicht verschwindet. Verschwindet sie, kippt die Rendite von der Innovationsprämie zur Machtprämie. Die Fälle Apple und Meta dokumentieren exakt diesen Übergang.
Was daraus folgt
Für Unternehmer, die heute ein Geschäft führen, ist Marktmacht keine akademische Frage, sondern dreimal konkret.
Erstens: Kanalabhängigkeit beziffern. Wer digitale Produkte über den App Store verkauft, zahlt je nach Umsatz 15 bis 30 Prozent Kommission. Seit der Anti-Steering-Entscheidung muss Apple Links zu externen Kaufwegen zulassen – wer sie nicht testet, verschenkt bis zu 30 Prozentpunkte Marge. Als Faustregel gilt: Läuft mehr als die Hälfte des Umsatzes über einen einzigen Gatekeeper-Kanal, ist das keine Vertriebsentscheidung mehr, sondern ein strukturelles Risiko im Geschäftsmodell.
Zweitens: die eigene Preissetzungsmacht testen. Kartellbehörden grenzen Märkte mit dem SSNIP-Test ab – der Frage, ob ein Anbieter Preise dauerhaft um fünf bis zehn Prozent erhöhen kann, ohne Kunden zu verlieren. Derselbe Test funktioniert als Diagnose des eigenen Geschäfts. Wer die Fünf-Prozent-Erhöhung nicht durchsetzen kann, hat keine Differenzierung, sondern nur einen Preis.
Drittens: die Einkaufsseite prüfen. Die 85-Prozent-Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel bedeutet für jeden Konsumgüter-Gründer: Vier Einkaufsabteilungen entscheiden über den Zugang zum deutschen Regal. Wer dort verhandelt, verhandelt nicht auf Augenhöhe – und sollte Direktvertrieb und eigene Kanäle nicht als Ergänzung begreifen, sondern als Verhandlungsmacht.
Ausblick: Wettbewerbspolitik wird Standortpolitik
Die eigentliche Botschaft des Hauptgutachtens reicht über das Kartellrecht hinaus. Deutschland diskutiert seit Jahren über Subventionen als Antwort auf die Standortkrise – allein beim Strom ist ein Geflecht aus Kompensationen, Steuersenkungen und Netzentgelt-Zuschüssen entstanden, obwohl Stromkosten im Branchenschnitt nur 2,29 Prozent der Vorleistungen ausmachen. Die Monopolkommission hält dagegen: Wettbewerb sei der Kompass, nicht die Ausnahme. Wie tief die strukturellen Probleme reichen, hatte schon unsere Analyse zum Auseinanderfallen von DAX und Realwirtschaft gezeigt.
Ob die neue Aufsicht die Machtverhältnisse tatsächlich verschiebt, lässt sich noch nicht seriös bilanzieren – die DMA-Verfahren sind jung, und gegen beide Bußgelder laufen Rechtsmittel der Konzerne. Sicher ist nur die Richtung: Die Frage, wie viel Marktmacht eine Volkswirtschaft verträgt, wird für Deutschland zur Standortfrage. Wer gründet, sollte beide Seiten dieser Frage kennen – als potenzielles Opfer fremder Marktmacht heute und als möglicher Inhaber eigener Marktmacht morgen.
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