Peter Thiels Monopol-These: Was Celonis beweist – und warum der deutsche Staat dagegenhält

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Analystin blickt in einem Münchner Büro zur blauen Stunde auf eine steil steigende Marktanteilskurve, draußen überragt ein beleuchteter Turm die Skyline

Peter Thiels Monopol-These lautet: „Wettbewerb ist für Verlierer.“ Damit provozierte er 2014 die gesamte Gründerszene – und meinte es wörtlich. Wer ein Unternehmen baut, das sich dem Wettbewerb stellt, hat nach seiner Logik bereits verloren. Zwölf Jahre später liefert ein Münchner Softwarekonzern den bislang saubersten DACH-Beweis für diese These – während zwei andere Fälle aus den vergangenen Monaten zeigen, wo der deutsche Staat eine Grenze zieht, die in Thiels Rechnung nicht vorkommt.

Auf einen Blick

  • 13 Mrd. USD – Bewertung des Münchner Process-Mining-Konzerns Celonis, Deutschlands wertvollstes Einhorn
  • 77 % – prognostizierter Nvidia-Anteil am globalen KI-Wafer-Markt 2025, hoch von 51 % im Jahr davor
  • 57 % – Anteil aller neuen Strom- und Gasverträge in Deutschland, die über Online-Vergleichsportale laufen; rund ein Drittel davon über Check24
  • 5 Jahre – Mindestdauer der §19a-Einstufung von Apple als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung“, laut BGH mindestens bis 2028
  • 2014 – Jahr, in dem Peter Thiel seinen Essay „Competition Is for Losers“ veröffentlichte

Quellen: Statista/CB Insights (Stand 20.06.2024), PC Games Hardware/Morgan Stanley (23.02.2025), Bundeskartellamt via LTO.de (24.02.2026), Bundesgerichtshof via Otto Schmidt (18.03.2025).

Im Februar 2026 musste Check24 eine Praxis aufgeben, die dem Unternehmen jahrelang half, seine Stellung als größtes Energie-Vergleichsportal Deutschlands zu verteidigen. Das Bundeskartellamt hatte sogenannte Bestpreisklauseln – Verbote günstigerer Angebote anderswo – ins Visier genommen, dokumentiert vom Rechtsportal LTO.de am 24. Februar 2026. Rund 57 Prozent aller neu abgeschlossenen Strom- und Gasverträge in Deutschland laufen inzwischen über Online-Vergleichsportale, ein gutes Drittel davon über Check24 allein. Genau an diesem Punkt beginnt die eigentliche Frage: Ist Marktmacht ein Unfall, den der Staat korrigieren muss – oder das erklärte Ziel jeder ernstzunehmenden Gründung? Peter Thiel, Mitgründer von PayPal und Palantir, würde ohne zu zögern Letzteres sagen.

Peter Thiels Monopol-These: Wer konkurriert, hat schon verloren

Thiels Ausgangspunkt ist unbequem für eine Gründerkultur, die Wettbewerb als gesund und Marktwirtschaft als Fairness-Maschine feiert. In seinem Wall-Street-Journal-Essay „Competition Is for Losers“ von 2014, dokumentiert unter anderem vom Wirtschaftsportal Mises Institute, und später ausführlicher in seinem Buch „Zero to One“ argumentiert er, dass Wettbewerb Margen auf null drückt. Nur Monopole – Anbieter ohne ernstzunehmende Alternative – ermöglichten langfristig Gewinn, Innovation und Unabhängigkeit. Nicht im Sinne von Kartellbildung, sondern im Sinne eines Produkts, das so viel besser ist als jede Alternative, dass Konkurrenz faktisch aufhört zu existieren. Google bei der Suche, Amazon bei der Logistik-Infrastruktur für Drittanbieter: Beide Beispiele nutzt Thiel selbst, um zu zeigen, dass die größten Werte der vergangenen zwei Jahrzehnte genau so entstanden sind. Die Gegenthese kennt jeder VWL-Grundkurs: Monopole verzerren Preise und schwächen Innovation. Thiels Punkt ist feiner. Er sagt nicht, Monopole seien gut für den Markt. Er sagt, sie seien gut für das Unternehmen – und deshalb das einzig rationale Gründungsziel.

„Competition is for losers.“

Peter Thiel, Mitgründer von PayPal und Palantir, Wall Street Journal (2014)

Der Beweis aus München

Celonis liefert den saubersten Fall, den die deutsche Startup-Szene für diese These hat. Das 2011 in München gegründete Unternehmen hat mit Process Mining – Software, die Geschäftsprozesse aus IT-Protokolldaten rekonstruiert – nicht nur ein Produkt verkauft, sondern eine Kategorie geschaffen, die es vorher kaum gab. Laut CB-Insights-Daten, dokumentiert von Statista mit Stand Juni 2024, war Celonis mit 13 Milliarden US-Dollar das wertvollste Einhorn Deutschlands, noch vor N26 und Personio. Im Ranking der „Everest Group PEAK Matrix“ für Process Mining führt Celonis nach eigenen Angaben (2025) inzwischen das sechste Jahr in Folge – ein Hinweis darauf, dass kein ernstzunehmender Herausforderer in der selbst definierten Kategorie nachgezogen ist. Kunden wie Siemens, Airbus und Lufthansa zahlen nicht für die billigste Lösung, sondern für die einzige, die ihre Prozessdaten in dieser Tiefe versteht. Genau das meint Thiel mit Monopol: nicht Marktbeherrschung durch schiere Größe, sondern Unverzichtbarkeit durch Kategorie-Besitz. Wer fragt, wie viel Marktanteil Celonis im Process Mining hält, stellt bereits die falsche Frage – in dieser engen Definition gibt es kaum einen zweiten relevanten Anbieter, gegen den sich die Zahl überhaupt berechnen ließe.

Gegenperspektive: Wo der Staat die Grenze zieht

Celonis ist die Ausnahme, die Thiels Modell bestätigt. Apple und Check24 zeigen gerade, wie unbequem es wird, wenn ein Unternehmen diese Logik zu konsequent zu Ende denkt – zumindest in Deutschland und der EU. Der Bundesgerichtshof bestätigte am 18. März 2025 in einem Urteil (Az. KVB 61/23), dokumentiert vom Rechtsportal Otto Schmidt, dass Apple eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ – Deutschlands Rechtsbegriff für branchenübergreifende Plattformmacht – nach Paragraf 19a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) besitzt. Entscheidend an diesem Urteil: Das Gericht verlangt keinen Nachweis eines tatsächlichen Schadens. Es reicht die abstrakte Möglichkeit, dass Apples Ressourcen, sein Geräte-Ökosystem und sein Datenzugriff den Wettbewerb beeinträchtigen könnten. Das ist exakt die Marktstellung, die Thiel als Ziel beschreibt – und die deutsches Recht als Risiko einstuft, sobald eine gewisse Schwelle überschritten wird. Bei Check24 lief derselbe Mechanismus kleiner, aber ähnlich: Das Bundeskartellamt stufte die Bestpreisklauseln als wettbewerbsschädlich ein, woraufhin Check24 zusagte, sie bis zum 31. Dezember 2026 vollständig abzuschaffen. Zwei unterschiedliche Branchen, ein gemeinsamer Satz: Je näher ein Unternehmen Thiels Ideal kommt, desto wahrscheinlicher meldet sich eine Regulierungsbehörde.

Was das für Gründer im DACH-Raum heißt

Für Gründer, die Thiels Logik ernst nehmen wollen, ist die wichtigste Lektion nicht „baue ein Monopol“, sondern „kenne die Schwelle, ab der der Staat mitredet“. Die zweistufige Logik von Paragraf 19a GWB liefert dafür eine konkrete Schablone: Erst stellt das Bundeskartellamt fest, ob ein Unternehmen „überragende marktübergreifende Bedeutung“ hat – diese Einstufung gilt für fünf Jahre, bei Apple bis mindestens 2028. Erst danach, in einem zweiten Schritt, können konkrete Verhaltensauflagen folgen. Wer in einem konzentrierten Markt wächst, kann diese Schwelle also kommen sehen, lange bevor eine Behörde aktiv wird. International zeigt sich dieselbe Dynamik, nur ohne deutsches Kartellrecht als Korrektiv: Laut einer Analyse von Morgan Stanley, dokumentiert von PC Games Hardware am 23. Februar 2025, sollte Nvidias Anteil am globalen KI-Wafer-Markt 2025 auf 77 Prozent steigen – ein Jahr zuvor waren es 51 Prozent. Ein Markt ohne europäisches Gegenstück zu Paragraf 19a lässt eine solche Konzentration ungebremst wachsen. Wer Märkte wie Investments liest, sollte daraus eine einfache Regel ableiten: Eine Monopolstellung ist kein Freifahrtschein, sie ist eine Wette darauf, dass die regulatorische Uhr langsamer tickt als das eigene Wachstum.

Die Variable, die in Thiels Rechnung fehlt

Thiel hat mit der Beobachtung recht, dass Wettbewerb Margen auffrisst und dass die wertvollsten Unternehmen der vergangenen zwei Dekaden fast alle eine Kategorie besessen statt in ihr konkurriert haben. Celonis ist der Beweis, dass dieses Muster auch von München aus funktioniert, nicht nur aus dem Silicon Valley. Was in Thiels Modell fehlt, ist die Nebenbedingung, die Apple und Check24 gerade lernen: In der EU und insbesondere in Deutschland ist Marktmacht keine stille Belohnung, sondern ein Zustand, der aktiv beobachtet, eingestuft und im Zweifel beschnitten wird. Ein Monopol ist nur so lange ein Geschäftsmodell, bis der Staat es Marktmacht nennt. Für Gründer im DACH-Raum bedeutet das keine Absage an Thiels Ambition, sondern eine zweite Variable in der Gleichung: Wachstum, das eine Kategorie besitzt, und Wachstum, das eine regulatorische Schwelle überschreitet, sind nicht dasselbe – aber sie liegen näher beieinander, als die meisten Pitch-Decks zugeben. Mehr zu den Bußgeldern, die diese Schwelle in der Praxis kostet, hier: Digitale Monopole: Was die 890-Millionen-Euro-Strafe gegen Google wirklich zeigt.

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