Seit dem 22. September 2026 kannst du als alleiniger Gesellschafter einer deutschen GmbH oder UG bei Trade Republic ein Firmendepot eröffnen. Das Produkt heißt „Private Holding Account“, und die Zahl, mit der es beworben wird, lautet: 2,5 Prozent auf nicht investiertes Guthaben, ohne Obergrenze. Dazu ein Euro pro Order im hauseigenen Best-Price-Handel, zwei Euro über eine der 30 angebundenen Börsen, Sparpläne kostenlos. Eröffnung digital, laut Unternehmen in wenigen Minuten, mit einem Umschalter zwischen Privat- und Firmenkonto.
Das Angebot trifft eine echte Lücke. „Milliarden liegen in deutschen Holdings und arbeiten kaum“, sagt Mitgründer Christian Hecker in der Pressemitteilung des Unternehmens. Damit hat er recht.
Nur sind die 2,5 Prozent kein Geschenk, sondern eine Weiterleitung. Und der Steuervorteil, der in fast jeder Meldung dazu auftaucht – rund 1,5 Prozent statt rund 30 –, gilt für Einzelaktien. Nicht für den ETF, den du wahrscheinlich kaufen wolltest.
Auf einen Blick
- Start am 22. September 2026, ausschließlich für alleinige Gesellschafter oder Eigentümer einer deutschen GmbH oder haftungsbeschränkten UG.
- 2,5 Prozent auf Cash ohne Limit – exakt der EZB-Einlagensatz, der seit dem 16. September 2026 gilt.
- 1 Euro pro Order über Trade Republic Best Price, 2 Euro über eine der 30 angebundenen Börsen, Sparpläne kostenfrei.
- Steuerlich stark bei Einzelaktien (§ 8b KStG), deutlich schwächer bei Aktien-ETFs (§ 20 InvStG).
- Zinserträge bleiben voll steuerpflichtig – auf Gesellschaftsebene je nach Hebesatz rund 30 Prozent.
Was Trade Republic am 22. September gestartet hat
Der Private Holding Account ist ein Wertpapierdepot für Kapitalgesellschaften, das dieselben Konditionen bekommt wie ein Privatkonto: das komplette Handelsuniversum aus Aktien, ETFs und weiteren Wertpapieren, dieselbe Ordergebühr, dieselben kostenlosen Sparpläne. Nicht investiertes Guthaben wird laut Unternehmen in Geldmarktfonds gehalten und mit 2,5 Prozent verzinst, ohne Deckel nach oben. Kundenservice läuft rund um die Uhr über Telefon und Chat.
Trade Republic ist dabei keine App mit Banklizenz-Anhängsel, sondern eine von BaFin und Deutscher Bundesbank beaufsichtigte Vollbank. Das Unternehmen nennt mehrere Millionen Kundinnen und Kunden in 18 europäischen Ländern und über 150 Milliarden Euro verwaltetes Vermögen. Für ein Produkt, bei dem es um Firmengeld geht, ist das der relevantere Teil der Pressemitteilung als die 2,5 Prozent.
Die harte Einschränkung steht dagegen erst im Kleingedruckten: Das Konto ist alleinigen Gesellschaftern vorbehalten. Dazu später mehr, denn genau daran scheitern die meisten Startup-GmbHs.
2,5 Prozent sind exakt der EZB-Satz – kein Bonus
Die EZB hat den Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte zum 16. September 2026 auf 2,65 Prozent angehoben, der Einlagesatz liegt seither bei 2,50 Prozent. Trade Republic reicht diesen Satz nach eigener Darstellung eins zu eins weiter, ohne Obergrenze auf das Guthaben.
Das ist fair und es ist mehr, als die meisten Geschäftskonten zahlen. Es ist aber keine Aktion, sondern ein Durchleiten. Die logische Konsequenz: Wenn die EZB wieder senkt, sinken deine 2,5 Prozent mit. Wer sein Liquiditätsmodell auf diesen Satz baut, baut auf eine Größe, über die in Frankfurt entschieden wird und nicht in Berlin. Wie stark Zinsentscheidungen bis in die Runway-Planung durchschlagen, haben wir in Warum Zinsen alles verändern: Der Einfluss der EZB auf Startups ausgerechnet; wie du eine Zinswende operativ überlebst, steht in Nach der Zinssperre: Wie Startups die EZB-Unsicherheit überleben.
Die 1,5-Prozent-Rechnung gilt für Aktien, nicht für ETFs
Das eigentliche Argument für ein Firmendepot ist nicht der Zins, sondern das Steuerrecht. Und hier wird es präzise.
Verkauft eine Kapitalgesellschaft Aktien mit Gewinn, ist dieser Gewinn nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei. Der Gesetzgeber unterstellt allerdings pauschal 5 Prozent des Gewinns als nicht abziehbare Betriebsausgabe. Nur diese 5 Prozent werden besteuert – bei einer kombinierten Belastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von rund 30 Prozent ergibt das eine effektive Steuer von etwa 1,5 Prozent. Das ist die Zahl, die durch alle Meldungen geht, und sie stimmt.
Für Fonds und ETFs gilt sie nicht. Investmenterträge laufen nicht über § 8b KStG, sondern über die Teilfreistellung des § 20 InvStG – und beides ist nicht kombinierbar, worauf der Fachverlag Haufe ausdrücklich hinweist. Bei einem Aktienfonds im Betriebsvermögen einer Körperschaft sind 80 Prozent des Ertrags von der Körperschaftsteuer freigestellt; für die Gewerbesteuer gilt nur die Hälfte davon, also 40 Prozent.
Rechne das einmal durch. Von 100 Euro ETF-Gewinn unterliegen 20 Euro der Körperschaftsteuer samt Soli (15,825 Prozent) und 60 Euro der Gewerbesteuer (bei einem Hebesatz von 400 Prozent sind das 14 Prozent). Macht 3,17 Euro plus 8,40 Euro – zusammen rund 11,6 Prozent. Also ungefähr das Achtfache dessen, was dieselbe Position als Einzelaktie gekostet hätte.
Zwei weitere Punkte, die in den Produktmeldungen selten auftauchen: Dividenden sind nur dann weitgehend freigestellt, wenn deine Gesellschaft zu Beginn des Jahres mehr als 10 Prozent an der ausschüttenden Kapitalgesellschaft hält – für die Gewerbesteuer sind es sogar 15 Prozent. Als Kleinanleger mit ein paar Aktien im Depot erfüllst du das nie, deine Dividenden sind also voll steuerpflichtig. Und die Kehrseite von § 8b: Verluste aus Aktienverkäufen sind auf Gesellschaftsebene nicht abziehbar. Die Steuerfreiheit gilt in beide Richtungen.
Der Haken: nur alleinige Gesellschafter
Das Konto steht ausdrücklich nur alleinigen Gesellschaftern oder Eigentümern einer deutschen GmbH oder UG offen. Sobald eine zweite Person Anteile hält, bist du raus.
Damit fällt der typische Startup-Fall komplett weg. Die meisten deutschen Startups werden von zwei oder drei Gründerinnen und Gründern gehalten, oft ergänzt um Angels oder ein VC. Für diese Gesellschaften ändert sich durch den 22. September nichts. Das Produkt zielt auf Solo-Selbstständige mit Holding, auf Freelancer, die ihre GmbH als Sparvehikel nutzen, und auf Einzelunternehmer, die Gewinne thesaurieren statt auszuschütten. Das ist eine große Gruppe – aber es ist nicht die Gruppe, die morgens über Cap Tables redet. Warum ausgerechnet die Eigentümerstruktur so viel entscheidet, steht in Co-Founder-Konflikte: Warum Startups häufiger am Gründerteam scheitern als am Markt.
Wenn du noch vor der Rechtsformwahl stehst und das Angebot dich in Richtung Ein-Personen-GmbH zieht: Lass es nicht den Ausschlag geben. Ein Depot ist ein schwaches Argument gegenüber Haftung, Kapitalaufnahme und Beteiligungsfähigkeit. Die Abwägung haben wir in UG oder GmbH – was ist 2026 die bessere Wahl? vollständig aufgeschrieben.
Der Zins selbst ist kein Steuerprivileg
Hier liegt der Denkfehler, den das Produkt einlädt zu machen: Die 2,5 Prozent sind Zinsertrag, und Zinsertrag genießt keinerlei Freistellung. Er wird auf Gesellschaftsebene voll mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet, also mit jenen rund 30 Prozent. Aus 2,5 Prozent vor Steuern werden damit rund 1,75 Prozent nach Steuern – bei einer Inflation, die in Deutschland zuletzt bei 2,3 Prozent lag.
Real verliert dieses Guthaben also weiterhin an Wert. Es verliert nur langsamer als auf dem Geschäftskonto, das null zahlt. Das ist ein echter Fortschritt und trotzdem etwas anderes als Vermögensaufbau.
Und der zweite Schritt kostet noch einmal: Sobald du Gewinne aus der Gesellschaft ins Privatvermögen holst, fällt darauf Kapitalertragsteuer an. Der ganze Steuervorteil der Holding funktioniert nur, solange das Geld drinbleibt und weiterarbeitet. Wer in zwei Jahren ein Haus kaufen will, rechnet die Entnahme mit ein – sonst vergleicht er Äpfel mit Birnen. Wie eine Generation dabei systematisch dieselben Fehler wiederholt, haben wir in Gen Z am Kapitalmarkt: 4,9 Millionen junge Anleger beschrieben.
Wann sich das für dich rechnet – und wann nicht
Es rechnet sich, wenn drei Dinge gleichzeitig zutreffen: Du hältst deine GmbH allein. Das Geld ist echter Überschuss, kein Puffer. Und dein Horizont ist mehrjährig, weil nur dann der Thesaurierungsvorteil über die Kursschwankung hinwegträgt.
Es rechnet sich nicht, wenn du operative Liquidität anlegst. Der teuerste Fehler bei Firmendepots ist nicht die falsche Anlageklasse, sondern die falsche Fristigkeit: Geld, das du in zwölf Monaten für Gehälter, Steuervorauszahlungen oder eine Warenlieferung brauchst, gehört nicht in ein Wertpapierdepot. Du tauschst damit ein Zinsproblem gegen ein Kursrisiko, und zwar genau an der Stelle, an der du es dir am wenigsten leisten kannst. Quandoo und Personio haben denselben Satz aus zwei Richtungen beantwortet – nachzulesen in Profitables Wachstum: Warum Quandoo pleiteging und Personio Gewinne schreibt.
Und die Selbstverständlichkeit, die trotzdem gesagt werden muss: Ob § 8b KStG in deinem Fall greift, ob dein Hebesatz bei 400 oder bei 520 Prozent liegt und ob die Anlage den Charakter deiner Gesellschaft verändert, entscheidet keine App und kein Artikel. Das entscheidet deine Steuerberatung, bevor du das Konto eröffnest – nicht danach.
Bleibt die ehrliche Zusammenfassung: Trade Republic hat ein gutes Produkt für einen unterversorgten Markt gebaut, zu Konditionen, die es vorher so nicht gab. Nur ist es ein Produkt für den Solo-Unternehmer mit Überschuss, nicht für das Startup mit Cap Table – und es macht aus einem Zinsprodukt kein Steuerwunder. Die 1,5 Prozent gehören der Aktie. Dein ETF zahlt das Achtfache.
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