Warum die besten Gründer scheitern – und genau deshalb gewinnen

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Jeder Rückschlag ist kein Ende, sondern ein Datensatz für den nächsten Versuch.

Es gibt kaum einen Satz, der in der Gründerszene so widerspruchslos durchgeht wie dieser: Scheitern macht dich besser. Wer einmal an die Wand gefahren ist, kennt die Warnsignale, hat die teuren Lektionen bezahlt und startet beim nächsten Mal mit einem Vorsprung. Auf Bühnen, in Podcasts, in Investorengesprächen — überall dieselbe Erzählung.

Sie ist tröstlich. Sie ist auch, so wie sie meistens erzählt wird, empirisch schlecht gedeckt. Die Forschung dazu existiert seit über fünfzehn Jahren, sie ist groß angelegt, sie ist eindeutiger als die Folklore — und sie sagt etwas anderes, als du auf Konferenzen hörst.

Das heißt nicht, dass Scheitern dich zerstört. Es heißt, dass der Vorteil nicht automatisch entsteht. Und in Deutschland kommt ein zweiter Teil dazu, über den fast niemand schreibt: was ein Scheitern juristisch und finanziell wirklich kostet — und warum „fail fast“ hier eine teurere Formel ist als dort, wo sie erfunden wurde.

Auf einen Blick

  • Gompers, Kovner, Lerner und Scharfstein (Journal of Financial Economics, 2010) untersuchten 8.753 Gründer und 9.790 VC-finanzierte Vorhaben der Jahre 1986 bis 2000: Zuvor erfolgreiche Gründer schafften in 30,3 % der Fälle erneut den Börsengang, Erstgründer in 20,9 % — zuvor gescheiterte Gründer in 21,8 %.
  • Gottschalk, Greene und Müller (Small Business Economics, 2017) fanden bei rund 7.400 deutschen Solo-Gründungen keinen Vorteil erfahrener Gründer: In beiden Gruppen gingen 4 % der neuen Firmen in die Insolvenz, 7 % wurden freiwillig aufgelöst.
  • Das Statistische Bundesamt registrierte 2025 in Deutschland 24.064 beantragte Unternehmensinsolvenzen (+10,3 % gegenüber 2024) mit Gläubigerforderungen von rund 47,9 Milliarden Euro, dazu 77.219 Verbraucherinsolvenzen (+8,4 %).
  • Nach § 15a InsO muss der Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung gestellt werden. Verstoß: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
  • Die Restschuldbefreiung dauert für Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, drei Jahre. Eine erneute Restschuldbefreiung ist erst nach einer Sperrfrist von elf Jahren möglich.

Der Glaubenssatz — und woher er kommt

Die These klingt psychologisch plausibel. Wer eine Firma verliert, durchläuft eine Erfahrung, die kein Kurs ersetzt: Liquidität, die real ausgeht, Kunden, die abspringen, Mitarbeiter, denen man kündigen muss. Daraus, so die Annahme, entsteht ein Erfahrungsschatz, der beim nächsten Anlauf Fehler verhindert.

Verstärkt wird das durch die Art, wie über Scheitern geredet wird. Öffentlich spricht fast nur, wer danach wieder erfolgreich wurde. Wer nach der Insolvenz in eine Festanstellung zurückgeht, hält keinen Vortrag darüber. Die Stichprobe, aus der wir unsere Intuition ziehen, ist systematisch verzerrt — in Richtung des Ergebnisses, das wir hören wollen.

Was die Forschung tatsächlich zeigt

Die maßgebliche Untersuchung stammt von Paul Gompers, Anna Kovner, Josh Lerner und David Scharfstein und erschien 2010 im Journal of Financial Economics. Die Autoren werteten 8.753 Gründer über 9.790 venture-finanzierte Vorhaben aus den Jahren 1986 bis 2000 aus. Als Erfolg galt ein Börsengang oder eine eingereichte Börsenzulassung bis Dezember 2007.

Die drei Zahlen, auf die es ankommt: Gründer, deren vorheriges Unternehmen erfolgreich war, kamen in 30,3 % der Fälle erneut ans Ziel. Erstgründer schafften es in 20,9 %. Und Gründer, deren vorheriges Unternehmen gescheitert war, in 21,8 %.

Lies das noch einmal. Vorheriger Erfolg bringt gegenüber einem Erstgründer rund neun Prozentpunkte. Vorheriges Scheitern bringt weniger als einen. Der behauptete Lerneffekt taucht in den Daten also kaum auf. Was persistiert, ist Erfolg, nicht Erfahrung — die Studie belegt, dass gute Gründer wiederholt gut sind, nicht, dass Niederlagen gute Gründer machen.

Für Deutschland liegt eine noch unbequemere Arbeit vor. Sandra Gottschalk, Francis J. Greene und Bettina Müller untersuchten in Small Business Economics (2017) rund 7.400 Solo-Gründungen neuer deutscher Firmen. Ihr Befund: Gründer mit Vorerfahrung schlossen ihre neuen Firmen genauso schnell wie Erstgründer. In beiden Gruppen endeten 4 % der Unternehmen in der Insolvenz, 7 % in einer freiwilligen Auflösung. Der Effekt blieb aus, obwohl die erfahrenen Gründer besser ausgebildet waren, leichter an Ressourcen kamen und größer starteten — auch im Hightech-Bereich.

Greene formulierte die Konsequenz später deutlich: Es gebe keinen Hinweis darauf, dass ein Scheitern automatisch einen Reflexionsprozess auslöst, in dem Gründer ihre Fehler aufarbeiten. Genau das ist der Punkt. Der Lerneffekt ist nicht unmöglich — er ist nur nicht kostenlos und nicht automatisch.

SpaceX ist kein Beweis — sondern das Lehrbuchbeispiel für Survivorship Bias

In einer früheren Fassung dieses Artikels stand SpaceX als Beleg: drei explodierte Falcon-1-Starts, dann der Durchbruch. Jeder Fehlschlag lieferte Daten, die Systeme wurden besser, am Ende funktionierte es. Die Geschichte stimmt. Als Argument taugt sie trotzdem nichts, und es ist ehrlicher, das offen zu sagen, als es stehen zu lassen.

Denn die Geschichte wird ausschließlich deshalb erzählt, weil der vierte Start klappte. Hätte er nicht geklappt, wäre SpaceX heute eine Fußnote — und niemand würde die ersten drei Explosionen als Lernprozess deuten, sondern als das, wonach sie aussahen. Aus einem Fall, den wir nur kennen, weil er gut ausging, lässt sich nichts über die Grundgesamtheit lernen. Genau das ist Survivorship Bias, und die Startup-Publizistik läuft fast vollständig darauf.

Dazu kommt: SpaceX hatte einen Eigentümer, der Verluste über Jahre tragen konnte. Iteration durch Scheitern setzt voraus, dass du beim nächsten Versuch überhaupt noch am Start stehst. Wer daraus Führungslehren zieht, sollte das mit derselben Skepsis tun, mit der wir uns Elon Musks Führungsstil und seine übertragbaren Teile angesehen haben.

Was Scheitern in Deutschland real kostet

Hier wird es konkret. Das Statistische Bundesamt registrierte für 2025 insgesamt 24.064 beantragte Unternehmensinsolvenzen, ein Plus von 10,3 % gegenüber 2024, mit Gläubigerforderungen von rund 47,9 Milliarden Euro. Hinzu kamen 77.219 Verbraucherinsolvenzen (+8,4 %).

Der entscheidende Unterschied zur amerikanischen Erzählung liegt in den Pflichten, die greifen, bevor überhaupt jemand von Neuanfang spricht. Nach § 15a der Insolvenzordnung müssen Geschäftsführer einer GmbH oder UG den Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung stellen. Wer das versäumt, begeht Insolvenzverschleppung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu einem Jahr. Das sind Wochen, keine Quartale — und die Frist läuft ab dem objektiven Eintritt, nicht ab dem Moment, in dem du es merkst.

Der zweite Kostenblock ist die persönliche Haftung. Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt dich in der Praxis oft weniger als gedacht, weil Banken, Vermieter und Leasinggeber Bürgschaften verlangen. Fällt die Firma, greifen die Gläubiger auf dich zu — und aus einer Unternehmensinsolvenz wird zusätzlich eine private. Wer diese Struktur vorher versteht, entscheidet anders; unser Vergleich, ob die UG oder die GmbH 2026 die bessere Rechtsform ist, geht auf diesen Punkt im Detail ein, ebenso wie die Analyse dazu, wann Fremdkapital klüger ist als Eigenkapital.

Restschuldbefreiung: drei Jahre, aber nicht für alles

Wenn die Schulden bleiben, führt der Weg über die Restschuldbefreiung. Seit der Verkürzung des Verfahrens gilt: Für Insolvenzanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt wurden, dauert die Wohlverhaltensphase drei Jahre statt zuvor sechs — eine Mindestquote auf die Schulden musst du dafür nicht erreichen. Das gilt für die Regelinsolvenz von Selbstständigen ebenso wie für die Verbraucherinsolvenz.

Gratis ist es trotzdem nicht. Drei Punkte, die in der Debatte fast immer fehlen:

  • Pflichten während der drei Jahre. Du musst einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder dich nachweislich darum bemühen, pfändbares Einkommen abführen, Erbschaften und Schenkungen zur Hälfte und Lotteriegewinne vollständig herausgeben.
  • Nicht alle Schulden verschwinden. § 302 InsO nimmt bestimmte Forderungen ausdrücklich aus: Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, rückständiger gesetzlicher Unterhalt, der vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt wurde, Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Steuerstraftat, Geldstrafen sowie zinslose Darlehen für die Verfahrenskosten. Wer glaubt, nach drei Jahren sei alles weg, irrt in genau den Fällen, die am teuersten sind.
  • Die Sperrfrist. Nach einer erteilten Restschuldbefreiung ist die nächste erst nach elf Jahren möglich. Ein zweiter Fehlschlag mit persönlicher Haftung ist damit nicht ein weiteres Mal auffangbar.

Eine gute Nachricht gibt es. Die SCHUFA verkürzte 2023 die Speicherdauer für die erteilte Restschuldbefreiung auf sechs Monate; der Europäische Gerichtshof entschied im Dezember 2023 in den Rechtssachen C-26/22 und C-64/22, dass eine längere Speicherung parallel zum öffentlichen Insolvenzregister unzulässig ist. Der Kreditmakel endet damit ein halbes Jahr nach Verfahrensende, nicht erst nach drei.

Das alles ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Wenn deine Firma in Schieflage gerät, ist der Gang zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Insolvenzrecht keine Option, sondern der erste Schritt — und zwar bevor die Fristen aus § 15a InsO laufen.

Was das für dich heißt

Aus alledem folgt nicht, dass du Angst vor dem Scheitern haben sollst. Es folgt, dass du aufhören solltest, dich auf einen Lerneffekt zu verlassen, den es so nicht gibt.

  • Trenne Experiment und Existenz. Iteration funktioniert in den Fallstudien nicht wegen Mut, sondern wegen Überlebensfähigkeit. Lege vorher fest, welchen Betrag und welchen Zeitraum ein Versuch kosten darf.
  • Lerne nicht aus dem Scheitern, sondern während des Betriebs. Nach dem Ende reflektiert laut Forschung kaum jemand systematisch. Führe monatliche Reviews, in denen falsche Annahmen protokolliert werden, solange du sie korrigieren kannst.
  • Kenne deine Zahlungsunfähigkeit, bevor sie eintritt. Eine rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung ist das einzige Instrument, das dir die Drei-Wochen-Frist aus § 15a InsO überhaupt handhabbar macht.
  • Unterschreibe Bürgschaften bewusst. Jede persönliche Bürgschaft verwandelt ein Unternehmensrisiko in ein Lebensrisiko mit elfjähriger Sperrfrist im Hintergrund.
  • Plane die Zeit nach dem Ende ein. Insolvenz ist auch eine psychische Belastung, die in keiner Statistik auftaucht; wir haben darüber im Text zu Mental Health als dem Tabu, das Gründer zerstört, ausführlicher geschrieben.

Der ehrliche Satz lautet also nicht „Scheitern macht dich stärker“. Er lautet: Scheitern ist teuer, in Deutschland teurer als anderswo, und es zahlt sich nur aus, wenn du die Lehren aktiv ziehst und danach noch handlungsfähig bist. Die Gegenseite dieser Debatte steht in unserem Text darüber, warum nicht die Idee, sondern die Umsetzung der eigentliche Engpass ist. Und wie sich die Belastung im ersten Jahr real anfühlt, steht in unserer Bestandsaufnahme zum ersten Jahr eines Startups.

Öffne heute deine Kontoauszüge und rechne aus, wie viele Wochen dein Guthaben bei aktuellem Verbrauch noch trägt. Schreib die Zahl auf einen Zettel. Diese Zahl entscheidet, ob dein nächster Fehler ein Experiment ist oder das Ende.

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